Aktuelle Aktionen:
AnsprechBar!
Das mobile Austauschmobil der Katholischen Erwachsenenbildung macht am 15.09.2026 Halt in Schönaich in der Jägerstraße 18 auf dem Parkplatz vor dem
Colibri.Bücher.Wein.Schönes
Das Demokratie-Bündnis Schönaich möchte mit Euch und Ihnen ins Gespräch kommen. Lasst uns ungezwungen und offen bei einem Getränk über Schönaich sprechen.

Lange Nacht der Demokratie!
Am Freitag, 2. Oktober 2026, dem Vorabend des Tags der Deutschen Einheit, findet in Baden-Württemberg zum zweiten Mal die Lange Nacht der Demokratie statt. Landesweit laden eine Vielzahl an Städten und Gemeinden zu Gesprächen, Diskussionen und kreativen Formaten rund um Demokratie ein.
Bürgerinnen und Bürger, Politik, Medien, Kultur, Bildung und engagierte Jugendliche treffen an zentralen Orten aufeinander – zum Austausch, Diskutieren und gemeinsamen Gestalten. Die Veranstaltungen setzen ein klares Zeichen für eine lebendige Demokratie.
Wir sind dabei!
Lasst uns sprechen, diskutieren, anregen und gemeinsam Pläne schmieden, damit wir alles Schöne in Schönaich bewahren und angehen, was uns noch fehlt.

Bisherige Aktivitäten
- Helfende Hände bei der Hasenbühl Hocketse an Kasse, Geschirr und Auf- und Abbau
- Teilnahme Gemarkungs-Putzete Schönaich am 21. März 2026
- Infostand vor dem Frischmarkt Knittel in Schönaich:
21.02. / 28.02. / 07.03.
- Aktuelle Themen in Schönaich
- Politische Bildung
Links:
Ratsinformations-System - Kommunalverwaltung Schönaich:
https://www.schoenaich.de/rathaus-service/gemeinderat-politik/ratsinfosystem
Aktuelle Themen in Schönaich:
Honeywell Areal
Informationen zum Entwicklungsprojekt der neuen Ortsmitte
Hierzu sind wir noch am Sammeln von Informationen.
Situation: Kinderbetreuung:
Hierzu sind wir noch am Sammeln von Informationen...
Politische Bildung
Wie informiere ich mich?
Wir befinden uns in einer Zeit in der sehr viele Informationen auf uns einprasseln. Wir wissen häufig nicht, was davon wahr ist und was wir glauben dürfen - vor allem wenn wir dadurch Angst und Empörung verspüren.
In diesem Abschnitt möchten wir zu aktuellen Anlässen ein paar Tipps geben, wir Menschen sich informieren können. Nur Bildung und Hintergrundwissen zu diesem Thema, können wir rational denken und Entscheidungen treffen und müssen uns nicht von Angst und Empörung leiten lassen, deren Verbreiter uns damit zu bestimmtem Handeln verleiten wollen.
- Wahlen
- Demokratie und Grundgesetz
Landtagswahl BW
(8. März 2026)
Am 8. März findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt.
Alle Informationen zur Wahl finden Sie unter folgedem Link auf die offizielle WebSite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg - speziell zu diesem Thema: https://www.landtagswahl-bw.de
Zum Beispiel:
- Wer steht zur Wahl?
- Kandidierende, Parteien, Landeslisten, usw.
- Die Links zu den Parteiprogrammen
- Wie funktioniert die Wahl?
- Trends und Umfragen
- Alles auch in leichter Sprache
WICHTIG! Bitte lesen Sie die Programme der Parteien und überlegen Sie sich, wie sich diese auf Ihre Lebensrealität auswirken. Bitte gehen Sie wählen, denn Demokratie lebt vom Mitmachen.
Weitergehende Informationen rund um politische Bildung finden Sie unter der offiziellen WebSite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg unter folgendem Link.
https://www.lpb-bw.de/index.php

Demokratie und Grundgesetz
Die Staatsform der Bundesrepublik Deutschland ist die freiheitlich demokratische Grundordnung.
Eine Erklärung nach der Landeszentrale für politische Bildung: https://www.lpb-bw.de/merkmale-demokratie
Demokratie ist kein Selbstläufer. Sie will immer wieder aufs Neue gelernt und gelebt werden. Mehr als jedes andere politische System lebt Demokratie von Beteiligung. Politik und Gesellschaft sind gefordert, sie zu entwickeln und zu bewahren – und auch zu verteidigen. Demokratie steht für Freiheit und Gleichheit, für Gewaltenteilung und Menschenrechte. Sie lebt davon, dass der demokratische Wille im produktiven Konflikt erarbeitet wird. Erst der Abgleich unterschiedlicher Positionen und Perspektiven macht gemeinsame Lernprozesse möglich. Doch auch in der Auseinandersetzung um politische Lösungen darf Demokratie der Intoleranz nicht mit Toleranz begegnen.
Die Merkmale einer Demokratie:
- Volkssouveranität
- Gewaltenteilung
- Rechtsstaatsprinzip
- Konstitutionalismus
- Achtung der Menschenrechte und Grundrechte
- Pluralismus
- Die „Vierte Gewalt“
Die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland basiert auf den Grundlagen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Verfassung).
Link zum gesamten Grundgesetz auf der offiziellen WebSite des Deutschen Bundestags:
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz
Das Grundgesetz erklärt:
Was ist das Grundgesetz?
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist die rechtliche Grundordnung unseres Gemeinwesens.
Das Grundgesetz als unsere Verfassung ist das grundlegende, fundamentale Gesetz. Dort stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in unserem Staat. Die Verfassung ist allen anderen Gesetzen übergeordnet. Kein anderes Gesetz darf gegen sie verstoßen.
(Formulierung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/grundgesetz/einleitung_grundgesetz/einleitung_grundgesetz_node.html)
Das Grundgesetz als App: https://www.bpb.de/shop/multimedia/mobil/157479/app-grundgesetz/
Die Aufteilung des Grundgesetzes mit einigen Auszügen aus dem Gesetzestext.
Auszüge der einzelnen Abschnitte und Links dazu entstammen der WebSite der Bundeszentrale für politische Bildung in der Fassung Stand Februar 2026:
1) Die Grundrechte (Artikel 1 bis Artikel 19):
https://www.bpb.de/themen/menschenrechte/grundgesetz/44187/i-die-grundrechte/
Artikel 1
[Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
[Persönliche Freiheitsrechte]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 4
[Glaubens- und Gewissensfreiheit]
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Artikel 5
[Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
2) Der Bund und die Länder (Artikel 20 bis Artikel 37)
https://www.bpb.de/themen/menschenrechte/grundgesetz/44188/ii-der-bund-und-die-laender/
Artikel 20
[Verfassungsgrundsätze – Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Artikel 20a
[Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere]
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Artikel 21
[Parteien]
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Artikel 23
[Europäische Union – Grundrechtsschutz – Subsidiaritätsprinzip]
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(Artikel 23 GG hat weitere Ziffern)
Artikel 25
[Vorrang des Völkerrechts]
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
3) Der Bundestag (Artikel 38 bis Artikel 49)
https://www.bpb.de/themen/menschenrechte/grundgesetz/44189/iii-der-bundestag/
4) Der Bundesrat (Artikel 50 bis Artikel 53)
https://www.bpb.de/themen/menschenrechte/grundgesetz/44190/iv-der-bundesrat/
4a) Gemeinsamer Ausschuß (Artikel 53a)
https://www.bpb.de/themen/menschenrechte/grundgesetz/44190/iv-der-bundesrat/
5) Der Bundespräsident (Artikel 54 bis Artikel 61)
https://www.bpb.de/themen/menschenrechte/grundgesetz/44192/v-der-bundespraesident/
6) Die Bundesregierung (Artikel 62 bis Artikel 69)
https://www.bpb.de/themen/menschenrechte/grundgesetz/44193/vi-die-bundesregierung/
7) Die Gesetzgebung des Bundes (Artikel 70 bis Artikel 82)
https://www.bpb.de/themen/menschenrechte/grundgesetz/44194/vii-die-gesetzgebung-des-bundes/
8) Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung (Artikel 82 bis Artikel 91)
8a) Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungs-zusammenarbeit (Artikel 91a bis Artikel 91e)
9) Die Rechtsprechung (Artikel 92 bis Artikel 104)
https://www.bpb.de/themen/menschenrechte/grundgesetz/44197/ix-die-rechtsprechung/
10) Das Finanzwesen (Artikel 104a bis Artikel 115)
https://www.bpb.de/themen/menschenrechte/grundgesetz/44198/x-das-finanzwesen/
10a) Verteidigungsfall (Artikel 115a bis Artikel 115l)
https://www.bpb.de/themen/menschenrechte/grundgesetz/44199/x-a-verteidigungsfall/
11) Übergangs- und Schlussbestimmungen (Artikel 116 bis Artikel 146)
https://www.bpb.de/themen/menschenrechte/grundgesetz/44200/xi-uebergangs-und-schlussbestimmungen/

Fakes und Polarisierung in Nachrichten und politischen Botschaften
Eine echte Herausforderung:
Wir werden täglich mit einer sehr hohen Anzahl an Botschaften und Nachrichten über ganz verschiedene Kanäle und Medien überschüttet. Diese dienen mit unter nicht dazu uns sachlich und gewissenhaft recherchiert zu informieren, sondern sollen uns als Konsumierende in Meinung und Handlung beeinflussen.
Dabei ist es häufig schwierig herauszufinden, ob Nachrichten tatsächlich wahr sind. Neue Techniken wie KI sind leicht zu bedienen und lassen Botschaften sehr real und glaubhaft wirken.
(Seriösen Medien und Pressekodex einfügen).
Tipps und Möglichkeiten Nachrichten auf Wahrheitsgehalt zu überprüfen
Wir möchten Ihnen eine Hilfestellung an die Hand geben, um Fakes und verzerrte bzw. aus dem Zusammenhang gerissene Botschaften zu erkennen:
Was kann ich tun?
Zu aller erst ist wichtig! Bitte überprüfen Sie, eine Botschaft auf ihren Wahrheitsgehalt, bevor Sie diese weiterverbreiten. Die Verbreitung ist praktisch nicht rückgängig zu machen.
Auf welchem Medium wird die Botschaft geteilt?
Arbeitet das Medium nach dem Pressekodex des Presserats?
Der Pressekodex ist die freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland. Darin geht es um die Einhaltung ethischer Regeln im Journalismus, wie Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde, Sorgfalt, Richtigstellungen und einiges mehr.
Mehr dazu auf der offiziellen WebSite des Presserats: https://www.presserat.de/pressekodex.html
Social Media ist dafür gemacht, dass wir eine möglichst lange Verweildauer auf der Plattform haben sollen. (Infinity-Scroll-Funktion, Algotithmen, die steuern, welche Beiträge wir sehen sollen und damit dir Reichweite bestimmen, usw.). Am Ende befinden wir User in einer künstlichen Informations-Blase, welche die Aufgabe hat uns zu binden und nicht uns objektiv zu informieren.
Worauf sollte ich bei konkreten Botschaften achten? (mögliche Hinweise auf Fakes, zu welchen eine Überprüfung sinnvoll sein kann - ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit)
1) Erzeugen die Botschaften Angst und Empörung?
Fragen Sie sich selbst:
- Warum gibt mir der Beitrag nicht die Gelegenheit mich rational damit auseinanderzusetzen?
- Warum soll ich emotional reagieren? Was hat der Absender der Botschaft davon?
- Möchte ich (ständig) diese Ängste spüren müssen?
2) Fakten-Checker
Die Initiative "Schau hin!" (Hinweis dazu siehe etwas weiter unten) verweist auf folgende Fakten-Checker die eine Vielzahl an Nachrichten unter die Lupe nimmt und diese auf Falschmeldungen prüft.
(Quelle: Schau hin! unter: https://www.schau-hin.info/sicherheit-risiken/fake-news-umgang-mit-falschmeldungen
Das Portal mimikama.at klärt über Falschmeldungen auf und betreibt die Suchmaschine hoaxsearch.com. Das Angebot hoaxmap.org dokumentiert Falschmeldungen über Geflüchtete und versucht diese Gerüchte zu widerlegen. Die Website sogehtmedien.de von ARD und ZDF bietet für Jugendliche Tipps und Clips, wie man Fake News erkennt, sowie Unterrichtsmaterialien zum Thema. Zudem gibt es den Faktenfinder von tagesschau.de und den Faktencheck vom SWR. Die Faktenchecker des gemeinnützigen Recherchenetzwerks Correctiv gehen Gerüchten nach und veröffentlichen ihre Rechercheergebnisse. Die Journalisten sehen in Falschmeldungen eine Gefahr für die Demokratie und gehen entsprechend sorgfältig bei der Prüfung vor.
3) Werden in dem Beiträgen Quellen angegeben?
- Keine Quellen? Frage sich, warum keine Quellen angegeben werden?
- Ja? Lassen sich diese Quellen überprüfen und sind diese seriös? (Auch hier hinweis zu Fakten-Checkern)
4) Ist eine Nachricht schockierend oder besonders aufwühlend?
Bitte Prüfen:
- Gibt es diese Meldung auch in anderen Medien?
- Was schreiben andere Medien davon?
5) Rückwärtssuche von Bildern, um deren Urpsrung erkennen zu können
Schockierende oder aufwühlende Bilder, oder Abbildungen Personen, die (scheinbar) Botschaften vertreten. Mit KI sind Bilder von sprichwörtlich jedem Szenario für jeden und jede ganz leicht zu erstellen. Ohne viel fachlichem Knowhow.
Wie geht eine Rückwärtssuche? Unter folgendem Link gibt Correctiv eine Anleitung
https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2022/04/01/so-funktioniert-die-bilderrueckwaertssuche/
Weiter Informationen zu diesem Thema:
Eine ausführliche Darstellung des Themas, auch speziell für den Umgang mit Jugendlichen, gibt es von der Initiative "Schau hin!" unter folgendem Link: https://www.schau-hin.info/sicherheit-risiken/fake-news-umgang-mit-falschmeldungen


Meinungsfreiheit (ungleich) Widerspruchsfreiheit
Ein Plädoyer für den Kompromiss
Die Meinungsfreiheit ist nach Artikel 5 (Ziffern 1 und 2) des Deutschen Grundgesetztes (GG) fester Bestandteil unserer Verfassung und dadurch geschützt.
Artikel 5 GG:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Meinungsfreiheit bedeutet damit, dass jeder Mensch seine Meinung frei äußern kann. Genauso, wie jede Gegenmeinung dazu geäußert werden kann (jeweils im Rahmen des o.g. GG).
Meinungsfreiheit ist damit keinesfalls der Anspruch auf Widerspruchsfreiheit zur eigenen geäußerten Meinung.
Demokratie bedeutet Austausch, Diskussion und Kompromissfindung zur Lösung von Problemen, wie sie in den Gremien des Bundes, der Länder und der Gemeinden auf Basis des Grundgesetzes gelebt wird.
